Datenschutz-Grundverordnung
Zeit bis zur Einführung
Warum?
Die technologischen Weiterentwicklungen der letzten 20 Jahre haben auch ein gesetzliches Rahmenwerk für den Umgang mit Daten erforderlich gemacht. Datenschutz als Grundrecht eines Menschen anzusehen, ist die Kernaussage der DSGVO.
Worum Geht’s?
Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten (einer natürlichen Person) werden in der DSGVO geregelt. Als Verantwortlicher haben Sie in Ihrem Unternehmen die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung zu evaluieren.
Wie starte ich?
Mit dem “Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten” haben Sie stets aktuell nachzuweisen, welche Daten Sie von wem, wann und wofür erheben, wo diese in welcher Form verarbeitet werden, wer darauf Zugriff hat, an welche Dritte Daten weitergegeben werden, und einiges mehr.
Dringlichkeit?
Wissen Sie zu jeder Zeit – praktisch auf Knopfdruck – wo im Unternehmen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden? Wer Zugriff auf diese Daten hat und wem diese weitergeleitet werden? Sie, als Unternehmensführung, tragen dafür die Verantwortung – und haben diese Information im Zuge eines Auskunftsbegehrens nachzuweisen!